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Aussetzung der Fahrauflage 21

26 Mrz 2020, 3:00pm

Wie die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) mitteilte, hat nach Bayern auch NRW jetzt auf die Auflage 21 (Beifahrer) verzichtet. In einem Schreiben von dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es:
„Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des sog. „Corona-Virus“ (SARSCoV-2) wurde in Nordrhein-Westfalen die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) erlassen. Analog zu der Regelung des § 7 Abs. 3 CoronaSchVO ist auch der Transport von Großraum- und Schwertransporten möglichst unter einem Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen durchzuführen. Laut Auflage 21 RGST ist der zu begleitende Schwertransport mit einem Beifahrer zu besetzen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern kann bei der Umsetzung der Auflage 21 nicht gewährleistet werden.
Daher wird für Nordrhein-Westfalen die Umsetzung der Fahrauflage 21 RGST bis zum 31.05.2020 ausgesetzt. Wenn der Einsatz eines Beifahrers geboten ist, kann die zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde nach sorgfältiger Abwägung diesen weiterhin anordnen.“