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BSK-Newsflash – Coronavirus: EU-Kommision Leitlinien Grenzgänger & Update Spanien

2 Apr. 2020, 12:10p.m.

EU-Kommission: Leitlinien zur Arbeitnehmerfreizügigkeit – Grenzgänger
Die Europäische Kommission hat gestern Leitlinien zur Arbeitnehmerfreizügigkeit veröffentlicht und die Mitgliedsstaaten aufgerufen, spezifische Maßnahmen u.a. für Grenzgänger koordiniert auf EU-Ebene zu ergreifen. Lkw-Fahrer finden hier eine besondere Berücksichtigung, da sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben.
Auf Bitten der Staats- und Regierungschefs von letzter Woche hat die EU-Kommission gestern „Leitlinien zur Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit“ veröffentlicht. Insbesondere Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmer und Saisonarbeitskräfte beispielsweise in der Landwirtschaft sollen einen ungehinderten Zugang zu ihrem Arbeitsplatz in ihrem Aufnahmestaat haben.
Lkw-Fahrer („Arbeitskräfte im Verkehrssektor“) gehören ausdrücklich zu den Grenzgängern bzw. entsandten Arbeitnehmern, die systemrelevante Funktionen ausüben. Deshalb sollen die EU-Mitgliedstaaten den Fahrern den ungehinderten Zugang zu ihrem Arbeitsplatz in dem Beschäftigungsstaat ermöglichen.
Die EU-Kommission drängt die EU-Mitgliedsstaaten, spezielle unaufwändige Schnellverfahren an Grenzübergängen mit einem regelmäßigen Strom von Grenzgängern und entsandten Arbeitnehmern zur Grenzüberschreitung einzurichten, damit ein reibungsloser Grenzüberritt für diese gewährleistet ist. Dazu können Maßnahmen wie gesonderte Fahrspuren und spezielle Aufkleber zur Erkennung von Grenzgängern zählen. Ein Ausschuss soll die vorbildlichsten Maßnahmen identifizieren und den anderen Mitgliedsstaaten zur Kenntnis geben.
Spanien: Durchführung von Straßengüterverkehr auf der Grundlage des Dekretes vom 30.03.2020
Seit 30.03.2020 sind in Spanien alle Arbeitnehmer, die in nicht lebensnotwendigen Bereichen arbeiten, in Zwangsurlaub geschickt worden. Die als nicht lebensnotwendig angesehenen Wirtschaftsbereiche wurden geschlossen. Der Straßengüterverkehr soll von den Beschränkungen ausgenommen sein.